Verhaltenstherapie

Der Begriff der "Verhaltenstherapie" bezeichnet ein breites Spektrum an Methoden, die der Verhaltensänderung dienen. Eine Störung entsteht durch ein erlerntes Muster, das zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Lösungsversuch darstellt, langfristig jedoch dysfunktional ist. Dieser Lösungsversuch soll in der Therapie durch funktionale Muster ersetzt werden.

Behandlungsschwerpunkte (auch als Videosprechstunde)

  • Depressionen
  • Ängste - Phobien - Panik
  • Zwänge
  • Reaktive Belastungen/ Anpassungsstörungen
  • Trauer
  • Psychosomatische Störungen
  • Persönlichkeits-

       störungen

  • Stress - Burnout – Mobbing
  • Trauma (PTBS)
  • EMDR

Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenkassen (GKV)
Eine Abrechnung ist mit allen gesetzlichen Kassen möglich.

Private Krankenkassen (PKV) und Beihilfestellen
Mit privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen ist ebenfalls eine Abrechnung möglich. Hier gibt es eine Vielzahl von Tarifen, die Übernahme von Psychotherapie in unterschiedlichem Maße abdecken. Vor Aufnahme einer Psychotherapie ist es daher ratsam, dass Sie sich über die Bedingungen Ihres Versicherungsanbieters informieren. Die Höhe des Honorars ist in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) festgelegt.

Als Angehörige/r der Bundeswehr benötigen Sie eine Überweisung eines Truppenarztes.

Selbstzahler
Sie können die Kosten einer Psychotherapie auch selbst übernehmen. Grundlage für die Kosten ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ).